
Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger zu ahnden. Ein von Nordrhein-Westfalen dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde am Freitag mehrheitlich angenommen und soll nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet werden. Die Neuregelung soll es ermöglichen, den für Raub und Sexualstraftaten vorgesehenen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe bei Delikten unter Einsatz von K.o-Tropfen anzuwenden.