
Abgelehnter Asylbewerber aus Türkei scheitert trotz Ausbildung mit Widerspruch
Ein abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei ist in Schleswig-Holstein trotz laufender Friseurausbildung in einem Eilverfahren vor Gericht unterlegen. Die Ablehnung des Asylantrags des 19-Jährigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei "nicht zu beanstanden", entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Freitag. Es gebe bei ihm "keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine flüchtlingsrelevante Verfolgungsgefahr" bei einer Rückkehr in die Türkei. (Az. 10 B 123/25)