

Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig
Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.
Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Anordnung der Maskenpflicht habe auf Grundlage der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Zweck des Schutzes der Bevölkerung erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Die Entscheidung fiel bereits am 20. Juni.
C.Grech--JdM