

Frühere Partnerin erstochen: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund
Am Landgericht Dortmund ist am Mittwoch ein 33-Jähriger wegen der Tötung seiner früheren Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde des Totschlags schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der 33-Jährige hatte seine frühere Partnerin im Januar in Dortmund während eines Streits mit mehreren Messerstichen getötet.
Hintergrund der Tat waren Trennungsabsichten der Frau. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Anklage forderte 13 Jahre, die Verteidigung sieben Jahre Haft. In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen.
Ein Mordmerkmal sah das Gericht nach der Beweisaufnahme jedoch nicht. Die zuständige Strafkammer habe nicht feststellen können, dass der Angeklagte aus Rache oder übersteigertem Besitzdenken gehandelt habe. Stattdessen sei er bei der Tat von Verzweiflung und Ausweglosigkeit geleitet worden. Dies führte zu dem Urteil wegen Totschlags statt wegen Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
N.Pace--JdM